Transparenz

AI for Afghanistan (AI4Afghanistan) e.V. betrachtet Transparenz als zentrale Grundlage für das Vertrauen von Förderern, Partnern und Unterstützern unserer Arbeit. Wir orientieren uns an den Transparenzstandards der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) und verpflichten uns, die nachfolgenden zehn Informationen öffentlich zugänglich zu machen und aktuell zu halten.

Name:

AI for Afghanistan (AI4Afghanistan) e.V.

Vereinsregister:

Amtsgericht Hamburg, VR 26146

Anschrift:

Randowstraße 7

22547 Hamburg

Gründungsjahr:

2025

Ansprechperson:

Ahmad Siyar Sirat

E-Mail:

info@ai4afghanistan.org

Der Verein AI for Afghanistan (AI4Afghanistan) e. V. hat mit Bescheid des Finanzamts Hamburg-Nord vom 24.04.2026 (Steuernummer: 17/420/15110) nach § 60a Abs. 1 AO die gesonderte Feststellung erhalten, dass seine Satzung die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt. Der Verein verfolgt nach seiner Satzung insbesondere die folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Auf Grundlage dieses Bescheids ist der Verein berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.

Vorstand:

Ahmad Siyar Sirat (Vorsitzender)

Farshad Azimi (Stellvertretender Vorsitzender)

Sayed Amir Ziwari (Schatzmeister)

Zuhra Ziwari (Schriftführerin)

Vereinsregisterauszug

Hinzu kommt der Wissenschaftliche Beirat als beratendes Gremium:

Hosam Stanikzai

Ahmad Masih Parshan

Obaidullah Abdi

Unser Verein befindet sich derzeit in der Aufbau- und Vorbereitungsphase. Die bisherigen Aktivitäten konzentrieren sich auf den Aufbau der organisatorischen und programmatischen Grundlagen sowie die Entwicklung der Strukturen, Partnerschaften und Aktivitäten, die die zukünftige Umsetzung unserer Arbeit unterstützen. Eine detaillierte Übersicht ist im folgenden Tätigkeitsbericht dargestellt.

Tätigkeitsbericht 2025/2026

AI for Afghanistan (AI4Afghanistan) e. V. beschäftigt derzeit keine hauptamtlichen Mitarbeitenden. Ebenso bestehen aktuell keine Honorarverträge und keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Die Vereinsarbeit wird derzeit vollständig ehrenamtlich getragen. Aktuell engagieren sich 10 ehrenamtlich tätige Personen für den Verein. Diese setzen sich aus 4 Mitgliedern des Vorstands, 3 Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats sowie 3 Mitgliedern des Management & Operations Teams zusammen. Änderungen der Personalstruktur werden auf dieser Seite zeitnah veröffentlicht.

Die Einnahmen des Vereins bestehen aktuell aus Mitgliedsbeiträgen. Weitere Einnahmequellen, wie Spenden, Fördermittel oder projektbezogene Finanzierungen, befinden sich derzeit im Aufbau. Da AI for Afghanistan (AI4Afghanistan) e. V. erst 2025 gegründet worden ist, liegt derzeit noch keine Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie Vermögensübersicht eines vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahres vor. Die entsprechenden Finanzberichte werden hier veröffentlicht, sobald sie vorliegen, spätestens jedoch 12 Monate nach Ablauf des ersten abgeschlossenen Geschäftsjahres.

Die vorhandenen Mittel werden derzeit in begrenztem Umfang für administrative und organisatorische Zwecke des Vereins verwendet. Ein wesentlicher Teil der bisherigen Aufbauarbeit, einschließlich der Entwicklung der AI4Afghanistan-Website, erfolgt aktuell ehrenamtlich und ohne den Einsatz finanzieller Mittel. Mit zunehmender Entwicklung des Vereins werden die Mittel verstärkt für satzungsgemäße Bildungs- und Entwicklungsaktivitäten eingesetzt. Da AI for Afghanistan (AI4Afghanistan) e. V. erst 2025 gegründet worden ist, liegt derzeit noch keine Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie Vermögensübersicht eines vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahres vor. Die entsprechenden Finanzberichte werden hier veröffentlicht, sobald sie vorliegen, spätestens jedoch 12 Monate nach Ablauf des ersten abgeschlossenen Geschäftsjahres.

AI for Afghanistan (AI4Afghanistan) e. V. ist gesellschaftsrechtlich mit keinen Dritten verbunden. Es bestehen derzeit keine Beteiligungen, Tochtergesellschaften oder sonstigen gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen. Änderungen werden auf dieser Seite entsprechend aktualisiert.

Es bestehen derzeit keine Zuwendungen, die mehr als 10 % der gesamten Jahreseinnahmen des Vereins ausmachen. Änderungen werden auf dieser Seite entsprechend aktualisiert.

Zuletzt aktualisiert: 03.08.2026